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BGH, 12.07.1952 - I ZR 24/52 |
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- BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
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Auszug aus BGH, 12.07.1952 - I ZR 24/52
Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil des Senats vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50 - (Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk § 285 BGB Nr. 1) Bezug genommen.Wie nach dem Urteil des Senats vom 9. Februar 1951 in vorstehender Sache - I ZR 35/50 - bindend feststeht, war die Beklagte seit dem 5. Oktober 1948 mit einem Betrage von 18.420,- DM nebst 5 % Zinsen seit dem 18. April 1945 im Verzuge.
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 12.07.1952 - I ZR 24/52
Das wäre rechtlich nicht zu beanstanden, vorausgesetzt, daß für die Höhe des Schadens die Vermögenslage des Geschädigten im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz, auf den es allein ankommt, zugrunde gelegt wird (BGHZ 3, 162 [177]).Ein solcher Mangel ist aber auch im Rahmen des § 287 ZPO vom Revisionsgericht nachzuprüfen (BGHZ 3, 162 [175 f]).